Nachdem Sie die Lernerfolgskontrolle Ihrer Smedex Lerneinheit erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie die entsprechende Fortbildungszeit in Ihrem Bildungsnachweis gutgeschrieben.
Generell werden unsere hochwertigen und zertifizierten E-Learning Lerneinheiten in den Betrieben als Weiterbildungszeit anerkannt. Wir möchten Ihnen jedoch empfehlen, vorab bei Ihrem Aus- & Weiterbildungsbeauftragten nachzufragen. Auf diese Weise kann die innerbetriebliche Weiterbildung bestmöglich unterstützt werden.
Besondere Regelungen und Anmerkungen finden Sie nachfolgend aufgelistet (nach Ländern geordnet):
Deutschland
Smedex E-Learning wird flächendeckend als Weiterbildungsmöglichkeit anerkannt.
Nordrhein-Westfalen: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat in seinem Erlass vom 01.04.2020 die Implementierung von E-Learning im Rahmen der Fortbildung des Nicht-ärztlichen Personals empfohlen: „Die Träger der Rettungsdienste, die Rettungsdienstschulen und die Anbieter von rettungsdienstlichen Fortbildungen werden gebeten, die Entwicklung und Implementierung von e-Learning Modulen zu prüfen.“ (Az. IV B4 - G.0743)
Rheinland-Pfalz: Viele Lerneinheiten sind im Rahmen der Fortbildung im Rettungsdienst Rheinland-Pfalz (FRRP) bereits zugelassen. Weitere Lerneinheiten können auf Wunsch schnell und unkompliziert zertifiziert werden.
Österreich
Smedex E-Learning kann im Rahmen Ihrer Fortbildung, gemäß den Bedingungen nach §50 Sanitätergesetz (SanG), angerechnet werden.
Schweiz
Smedex E-Learning wird flächendeckend als Fort- und Weiterbildungsmöglichkeit anerkannt.